Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kukulies & Kollegen GmbH, Unterrather Straße 125, 40468 Düsseldorf, NRW, Deutschland – im folgenden „Agentur“ genannt – gelten für Dienstleistungen der Agentur im Bereich Filmproduktion.

§ 2. Vertragsgegenstand

(1) Der Auftraggeber beauftragt die Agentur mit der Produktion eines Filmes gemäß eines entsprechenden Auftrages und der darauf basierenden Auftragsbestätigung der Agentur.

§ 3. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung

(1) Auf Anfrage des Auftraggebers übersendet die Agentur ein Angebot. Diese Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote sind befristet, sofern diese einen entsprechenden Vermerk enthalten. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn von dem Auftraggeber ein schriftlicher Auftrag erteilt und dieser von der Agentur schriftlich bestätigt wird.

(2) Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(4) Bei Kündigung nach Auftragsvergabe und vor Produktionsbeginn, ist die Agentur berechtigt, dem Auftraggeber 50 % des stornierten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Eine Kündigung bzw. Stornierung nach Produktionsbeginn ist für beide Parteien ausgeschlossen.

§ 4. Stornierung

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, bis vier Wochen vor Produktionsbeginn kostenfrei von dem Auftrag zurückzutreten.

(2) Bei einem Rücktritt des Auftraggebers später als vier Wochen vor Beginn der Produktion, berechnet die Agentur dem Auftraggeber die folgende Prozentsätze von der ursprünglich vereinbarten Angebotssumme als Stornogebühr:

I. bis zwei Wochen vor Produktionsbeginn: 50 % der Auftragssumme
II. zwei Wochen bis drei Tage vor Produktionsbeginn: 75 % der Auftragssumme
III. ab drei Tagen vor Produktionsbeginn: 100 % der Auftragssumme.

§ 5. Zahlungsbedingungen

Produktionen mit einer Dauer von bis zu drei Monaten:

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind bei Kunden mit Sitz in Deutschland 50 % der Auftragssumme spätestens 10 Tage vor dem ersten Tag fällig, an dem Bilder aufgenommen bzw. aufgezeichnet werden.

Der Restzahlungsbetrag ist fällig, wenn der Auftraggeber den von der Agentur erstellten Film freigegeben hat. Der Auftraggeber kann eine Freigabe nach bis zu drei Korrekturrunden nur aus wichtigem Grund verweigern. Bis zu der vollständigen Zahlung des von der Agentur in Rechnung gestellten Betrages, bleiben der Film und das gesamte von der Agentur produzierte Material inklusive aller Urheber- und Verwertungsrechte im alleinigen Besitz der Agentur. Nach vollständiger Bezahlung gehen die Urheber- und Verwertungsrechte auf den Auftraggeber über, wobei der Auftragnehmer das Material weiterhin unbefristet zur Eigenwerbung z.B. auf dessen Websites nutzen darf, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widersprochen hat.

(2) Bei Kunden mit Sitz im Ausland ist der Gesamtbetrag der Auftragssumme vor Beginn der Produktion durch Überweisung auf unser Bankkonto fällig.

(B) Produktionen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten:

(1) Monatliche Zahlung des von der Agentur ausgewiesenen Betrages für Vermietung des Kamerasystems bzw. der Kamerasysteme sowie Fernwartung und ggf. WebCam-Funktion durch den Auftraggeber.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind bei Kunden mit Sitz in Deutschland (Rechnungsanschrift) 50 % der Auftragssumme für die Postproduction spätestens 10 Tage vor dem ersten Tag fällig, an dem das Bildmaterial verarbeitet wird..

Der Restzahlungsbetrag ist fällig, wenn der Auftraggeber den von der Agentur erstellten Film freigegeben hat. Der Auftraggeber kann eine Freigabe nach bis zu drei Korrekturrunden nur aus wichtigem Grund verweigern. Bis zu der vollständigen Zahlung des von der Agentur in Rechnung gestellten Betrages, bleiben der Film und das gesamte von der Agentur produzierte Material inklusive aller Urheber- und Verwertungsrechte im alleinigen Besitz der Agentur. Nach vollständiger Bezahlung gehen die Urheber- und Verwertungsrechte auf den Auftraggeber über, wobei der Auftragnehmer das Material weiterhin unbefristet zur Eigenwerbung z.B. auf dessen Websites nutzen darf, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widersprochen hat.

(3) Bei Kunden mit Sitz im Ausland ist der Gesamtbetrag der Auftragssumme für die Postproduction vor Beginn der Postproduction durch Überweisung auf unser Bankkonto fällig. Etwaige Bankgebühren gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

(C) Allgemeine Regelungen

(1) Die Rechnungen der Agentur sind nach Rechnungsdatum, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet die Agentur pro angefangenem Monat des Verzuges Mahnkosten in Höhe von 5 % des Auftragswertes, wobei die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.

(2) Alle Zahlungen an die Agentur haben ohne Abzüge ausschließlich auf das auf den jeweiligen Rechnungen angegebene Bankkonto der Agentur zu erfolgen. Etwaige Bankgebühren (z.B. bei Zahlungen aus dem Ausland) gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6. Haftung

(1) Für etwaige Sach- und Personenschäden, die durch Mitarbeiter oder Ausrüstung der Agentur entstehen, haftet diese im Rahmen der entsprechenden Regelungen des BGB.

(2) Bei gänzlicher oder teilweiser Nichterbringung des Auftrags durch die Agentur infolge von Gründen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen, entfallen alle Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Auftrag. Die Agentur wird etwaige Hinderungen dem Auftraggeber schnellstmöglich per Fax, E-Mail oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen.

§ 7. Dokumentation, Referenzen

(1) Die Agentur ist berechtigt, den Auftrag respektive dessen Realisation auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technischen Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verwenden.

(2) Sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht, ist die Agentur berechtigt, den Firmennamen des Auftraggebers bzw. bei Agenturen (z.B. Werbe/Event/PR/Marketing-Agenturen usw.) auch den Firmennamen ihrer Kunden, sowie ihre Marken bzw. Marken des Kunden, sofern diese Gegenstand der Dienstleistung sind, für Eigenwerbung zu nennen (Referenzen). Der Auftraggeber versichert das Einverständnis seiner Kunden hiermit.

§ 8. Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Düsseldorf.

§ 9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Auftragserteilung unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 01.01.2014